Benachrichtigungen empfangen

Meldung von Missständen

Benachrichtigungen empfangen

Meldung von Missständen

Benachrichtigungen empfangen

Meldung von Missständen

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden nur „Hinweisgeberschutzgesetz“) nimmt die sogenannte zuständige Person Hinweise entgegen und bearbeitet sie, die von einem Arbeitnehmer oder einer Person eingereicht wurden, die freiwillige Tätigkeiten, eine Fachpraxis oder ein Praktikum ausübt, also von einer Person, die eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Hinweisgeberschutzgesetzes ausübt (im Folgenden nur „Hinweisgeber“).


Einen Hinweis, der die nachstehend aufgeführten sachlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt, kann man einreichen:

  • elektronisch,

  • schriftlich mit der Kennzeichnung des Umschlags „Hinweisgeber“ zu Händen der zuständigen Person,

  • telefonisch (Mobil: 736 771 597),

  • oder nach Vereinbarung persönlich.


Die zuständige Person der KASPER KOVO s.r.o. (im Folgenden nur „Gesellschaft“) ist Mgr. Milan Bláha, der ausschließlich und unabhängig Hinweise entgegennimmt, mit dem Hinweisgeber kommuniziert, die Vertraulichkeit des Hinweises sicherstellt, die Stichhaltigkeit, sachliche Zuständigkeit und Wahrheit des Hinweises ordnungsgemäß prüft und sich dabei insbesondere nach internen Vorschriften richtet. Außerdem fordert er die Mitwirkung anderer Mitarbeiter an, verlangt Schriftstücke usw. Intern schlägt er mögliche Abhilfemaßnahmen und die Verhinderung des rechtswidrigen Zustands im Zusammenhang mit dem Hinweis vor und führt das Hinweisregister.


Die E-Mail-Adresse lautet: oznamovatel@kasperkovo.cz


Der Hinweisgeber sollte unter Berücksichtigung der Umstände und Informationen, die ihm zum Zeitpunkt der Meldung zur Verfügung stehen, einen triftigen Grund haben, anzunehmen, dass die gemeldeten Tatsachen authentisch und wahr sind. Es dürfen daher keine wissentlich unwahren Tatsachen gemeldet werden. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.


Der Hinweisgeber sollte in der Lage sein zu identifizieren, welchen Bereich das rechtswidrige Verhalten betrifft, und sich überlegen, welche überprüfbaren Informationen er über das gemeldete rechtswidrige Verhalten liefern kann. Umfang und Qualität der vorgelegten Informationen können die Art der Untersuchung des Hinweises positiv beeinflussen.


Hinweisgeber können ihre Anregungen sicher und anonym zur Prüfung melden. Die angegebene E-Mail-Adresse ist nur für die zuständige Person zugänglich.


Anonyme Eingaben gelten nicht als Hinweise und werden von der zuständigen Person nicht geprüft.

Gemäß § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes enthält der Hinweis Angaben zu Vor- und Nachnamen sowie zum Geburtsdatum oder andere Angaben, aus denen die Identität des Hinweisgebers abgeleitet werden kann.


Ferner enthält er Informationen über ein mögliches rechtswidriges Verhalten, das bei der Gesellschaft eingetreten ist oder eintreten soll, oder bei einer Person, mit der der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung, freiwilligen Tätigkeit, Fachpraxis oder eines Praktikums bei der Gesellschaft in Kontakt war oder ist, und das:


  1. den Tatbestand einer Straftat erfüllt,

  2. den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, für die das Gesetz einen Bußgeldsatz vorsieht, dessen Obergrenze mindestens 100.000 Kč beträgt,

  3. gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstößt, oder

  4. gegen eine andere Rechtsvorschrift oder einen Rechtsakt der Europäischen Union im Bereich:

    1. Finanzdienstleistungen, Pflichtprüfung und andere Bestätigungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte,

    2. der Körperschaftsteuer,

    3. der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,

    4. des Verbraucherschutzes,

    5. der Einhaltung von Produktanforderungen einschließlich ihrer Sicherheit,

    6. der Sicherheit des Verkehrs, des Transports und des Betriebs auf Straßen,

    7. des Umweltschutzes,

    8. der Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln sowie des Schutzes von Tieren und ihrer Gesundheit,

    9. des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit,

    10. des Wettbewerbs, öffentlicher Versteigerungen und der Vergabe öffentlicher Aufträge,

    11. des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie von Leben und Gesundheit,

    12. des Schutzes personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme,

    13. des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, oder

    14. das Funktionieren des Binnenmarkts gemäß Artikel 26 Abs. 1 und 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen nach dem Unionsrecht.


Die zuständige Person ist verpflichtet:

  • dem Hinweisgeber den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen,

  • den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Hinweises über die ergriffenen Maßnahmen zur Abhilfe des rechtswidrigen Zustands zu informieren,

  • und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Abhilfe oder Verhinderung des rechtswidrigen Zustands im Zusammenhang mit dem Hinweis gerichtet sind.


Die zuständige Person ist verpflichtet, den Schutz der Identität des Hinweisgebers und weiterer Personen sowie der im Hinweis genannten Informationen sicherzustellen (Wahrung der Vertraulichkeit).


Der Zweck des Schutzes von Hinweisgebern besteht darin, ein Umfeld zu schaffen, in dem sie keine Sanktionen befürchten müssen, falls sie rechtswidriges Verhalten melden, und so zum Schutz des öffentlichen Interesses beitragen. Das so eingerichtete Meldesystem dient nicht nur dem Schutz der Hinweisgeber, sondern wirkt auch präventiv gegen rechtswidriges Verhalten allgemein, was ebenfalls eines der Ziele der Gesellschaft ist.


In Trutnov am 1. August 2023


KASPER KOVO s.r.o.

mit Sitz in Žitná 476, 541 03 Trutnov


ID-Nr.: 465 08 465


Ing. Rudolf Kasper

Geschäftsführer